Aufgaben des Presbyteriums
Unser Foto zeigt das Presbyterium, welches 2016 gewählt wurde.
Von links, vordere Reihe: Pfarrer Frank Rusch, Eva Schönher, Christa Biermann, Ulla Ehrmann, Monika Hartwig-Kuck, Ulrich Frische
Mittlere Reihe: Margret Spickers-Gottfried, Hanna Krahnen, Hanna Glücks, Dr. Frank Hartmann
Hintere Reihe: Manfred August, Stephan Knoth
Kursiv Geschriebene gehören dem Presbyterium 2020 nicht mehr an.
Gemeindeleitung
Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der Evangelischen Kirche im Rheinland Presbyterium, die Mitglieder des Presbyteriums sind Presbyterinnen und Presbyter. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab, da früher Leitungsaufgaben eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden.
Das Presbyterium leitet und verwaltet die Gemeinde. Es trifft Entscheidungen zum Beispiel über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit, die Gottesdienstordnung, die Verteilung der Gelder, die Einstellung von Mitarbeitenden oder die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin. Jedes Presbyterium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und Ansprechpersonen für bestimmte Aufgaben in der Gemeinde wie Jugendarbeit, Bauangelegenheiten oder Finanzen.
Alle vier Jahre wird das Presbyterium gewählt. Die nächste Wahl findet 2024 statt. Wählen können alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind, gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Neben Gemeindemitgliedern werden auch Mitarbeitende der Gemeinde ins Presbyterium gewählt. Außerdem gehören die Pfarrerinnen und Pfarrer von Amtswegen zum Presbyterium.
Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde:
Es entscheidet also, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dazu trifft sich das Presbyterium regelmäßig, um Beschlüsse zu fassen. Konkret geht es dabei z. B. um Mitarbeitende und Veranstaltungen, den Haushalt der Gemeinde und ihre Gebäude. Möglich ist auch die Mitarbeit in weiteren Ausschüssen auf Gemeinde- oder Kirchenkreisebene. In unserer Gemeinde übernehmen Presbyterinnen und Presbyter auch Lektorendienste im sonntäglichen Gottesdienst, helfen bei der Austeilung des Abendmahls oder beim Sammeln der Kollekten. Das Presbyterium trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich. Eine Gemeinde hat auch diakonische und gesellschaftliche Aufgaben. Auch hier entscheidet und unterstützt das Presbyterium. Damit all diese Aufgaben gelingen, sucht, beauftragt und fördert das Presbyterium geeignete Personen. Jede und jeder aus der Gemeinde ist eingeladen dabei mitzumachen.
Presbyterinnen und Presbyter werden in einem besonderen Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.
Wie viel Aufwand bedeutet das?
Neben den monatlich stattfindenden Sitzungen ist auch Zeit für das Lesen von Protokollen und Sitzungsvorlagen einzuplanen. Jede Mitarbeit in einem weiteren Ausschuss oder mit einer Beauftragung bringt weiteren Zeitaufwand mit sich. Die Aufgaben eines Presbyteriums sind vielfältig: Nicht alle können sich in jedes Thema gleichermaßen einarbeiten. Scheuen Sie sich nicht Fragen zu stellen.
Welche Unterstützung gibt es?
Alle Mitglieder des Presbyteriums haben Anspruch auf vollständige und umfassende Informationen, die sie für die Ausübung ihres Dienstes brauchen. Auch wird Ihnen die Nutzung des Intranets der Landeskirche https://portal.ekir.de empfohlen: neben der Einrichtung eines persönlichen E-Mail-Postfachs sind dort viele weitere hilfreiche Informationen zu finden.
Die Presbyterinnen und Presbyter arbeiten ehrenamtlich. Sie haben aber Anspruch auf Auslagenerstattung, z. B Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Porto und Telefonkosten. Als Unterstützung für die neuen Aufgaben im Presbyterium werden verschiedene Fortbildungen angeboten.
Einen Überblick darüber gibt es hier: www.ekir.de/fortbildung